
Das Vertragsrecht beinhaltet zum einen die Gestaltung und Überprüfung bestehender Verträge. Darüber hinaus befasst sich das Vertragsrecht mit der Geltendmachung vertraglicher Ansprüche sowie deren Abwehr. Das Vertragsrecht reicht in viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Bei der Interessenvertretung ist es wichtig, die anwendbaren gesetzlichen Beschränkungen der Privatautonomie zu berücksichtigen und durch entsprechende Erfahrung ein möglichst für den Mandanten sinnvolle und durchsetzbare Lösung zu finden. Dr. Wagner war über Jahre für einen US-amerikanischen Konzern für sämtliche europäischen Firmenverträge zuständig und daher in diesem Bereich sehr erfahren.