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Recht der alternativen Heilberufe



Im Bereich der alternativen Heilberufe und Behandlungsmethoden stellt sich eine Vielzahl juristischer Fragestellungen, bei denen juristischer Beistand notwendig ist. Patienten sehen sich häufig in der Situation, dass auch private Krankenversicherungen alternative Heilrichtungen in zunehmendem Maße häufig nicht erstatten. Therapeuten sind mit der Frage konfrontiert, welche Techniken und Behandlungsbereiche sie mit ihrem jeweiligen medizinischen Grundberuf ohne rechtliches Risiko ausüben dürfen und wie eine rechtlich einwandfreie Außendarstellung aussehen kann. Existenzgründung, Kooperationen, Praxisorganisation (welche Formulare sind notwendig?), Kassenzulassung und Gemeinschaftspraxen sind Themen, die viele Therapeuten betreffen. Auch das Heilpraktikergesetz in seiner umfassenden Anwendung ist nicht nur für Heilpraktiker von besonderer Bedeutung. Frau Dr. Wagner hat durch ihre Tätigkeit für verschiedene Verbände vielfältigste Erfahrungen in der Beratung und Vertretung von Patienten und Heilkundler der verschiedensten Bereiche gesammelt und ist daher in der Lage, eine auf die jeweilige Situation zugeschnittene praxisgerechte Lösung zu erarbeiten.

 

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