
Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt.
Die Probleme und der damit einhergehende Beratungsbedarf im Immobilienrecht sind vielschichtig und nicht in wenigen Sätzen zusammenzufassen. Oftmals werden Grundstücke oder Wohnungen ohne vorherige anwaltliche Beratung erworben, obwohl der Laie die mit Unterzeichnung des Kaufvertrages eingegangenen Verpflichtungen und erworbenen Ansprüche in ihrer Tragweite nicht vollständig erfassen kann. Auch die notarielle Aufklärung kann insoweit nur bedingt Abhilfe schaffen, wie die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen in Grundstücksangelegenheiten belegen.